5.12.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 454/23
Urteil des Gerichts vom 20. Oktober 2016 — Tschechische Republik/Kommission
(Rechtssache T-141/15) (1)
((EGFL und ELER - Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Schutz von Weingärten - Von der Tschechischen Republik getätigte Ausgaben - Rechtssicherheit - Vertrauensschutz))
(2016/C 454/42)
Verfahrenssprache: Tschechisch
Parteien
Klägerin: Tschechische Republik (Prozessbevollmächtigte: M. Smolek, J. Očková, J. Vláčil und L. Březinová)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B. Eggers und P. Ondrůšek)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/103 der Kommission vom 16. Januar 2015 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union (ABl. 2015, L 16, S. 33), soweit damit die von der Tschechischen Republik zugunsten einer bestimmten Schutzmaßnahme für Weingärten für die Jahre 2010 bis 2012 zulasten des EGFL veranschlagten Ausgaben in Höhe von insgesamt 2 123 199,04 Euro ausgeschlossen werden
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Tschechische Republik trägt die Kosten.
(1) ABl. C 213 vom 29.6.2015.
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