24.10.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 392/33
Urteil des Gerichts vom 13. September 2016 — hyphen/EUIPO — Skylotec (Darstellung eines Vielecks)
(Rechtssache T-146/15) (1)
((Unionsmarke - Verfallsverfahren - Unionsbildmarke, die ein Vieleck darstellt - Ernsthafte Benutzung der Marke - Art. 15 Abs. 1 Unterabs. 2 Buchst. a und Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 - Form, die nur in Bestandteilen abweicht, ohne dass dadurch die Unterscheidungskraft der Marke beeinflusst wird))
(2016/C 392/41)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: hyphen GmbH (München, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Gail und M. Hoffmann)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Prozessbevollmächtiger: M. Fischer)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO und Streithelferin vor dem Gericht: Skylotec GmbH (Neuwied, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt M. De Zorti und Rechtsanwältin M. Helfrich)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 9. März 2015 (Sache R 1506/2014-4) zu einem Verfallsverfahren zwischen der Skylotec GmbH und der hyphen GmbH
Tenor
1.
Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 9. März 2015 (Sache R 1506/2014-4) zu einem Verfallsverfahren zwischen der Skylotec GmbH und der hyphen GmbH wird aufgehoben, soweit nach Auffassung der Beschwerdekammer die Rechte der Inhaberin der eingetragenen Unionsmarke hinsichtlich der Waren der Klassen 9 und 25 des Abkommens von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken vom 15. Juni 1957 in revidierter und geänderter Fassung für verfallen zu erklären waren.
2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
Das EUIPO trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der hyphen GmbH.
4.
Die Skylotec GmbH trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 171 vom 26.5.2015.
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