28.8.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 283/33
Urteil des Gerichts vom 12. Juli 2017 — Estland/Kommission
(Rechtssache T-157/15) (1)
((EGFL und ELER - Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Von Estland getätigte Ausgaben - Cross-Compliance - Begründungspflicht - Verhältnismäßigkeit - Grundsatz der guten Verwaltung - Rechtssicherheit))
(2017/C 283/48)
Verfahrenssprache: Estnisch
Parteien
Klägerin: Republik Estland (Prozessbevollmächtigte: zunächst K. Kraavi-Käerdi, dann N. Grünberg)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Sauka und E. Randvere)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/103 der Kommission vom 16. Januar 2015 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union (ABl. 2015, L 16, S. 33), soweit er von der Republik Estland getätigte Ausgaben in Höhe von 691 746,53 Euro betrifft
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Republik Estland trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
(1) ABl. C 190 vom 8.6.2015.
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