9.1.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 6/34
Urteil des Gerichts vom 9. November 2016 — Trivisio Prototyping/Kommission
(Rechtssache T-184/15) (1)
((Zuschuss - Sechstes Rahmenprogramm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration - Verträge über die Projekte ULTRA, CINeSPACE und IMPROVE - Teilweise Umdeutung der Klage - Beschluss, der einen vollstreckbaren Titel darstellt - Art. 299 AEUV - Schiedsklausel - Erstattungsfähige Kosten - Rückerstattung ausgezahlter Beträge))
(2017/C 006/41)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Trivisio Prototyping GmbH (Trier, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte A. Bartosch und A. Böhlke, dann Rechtsanwalt A. Böhlke)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: S. Delaude und F. Moro im Beistand von Rechtsanwalt R. van der Hout und Rechtsanwältin S. Blazek)
Gegenstand
Eine zum einen auf der Grundlage von Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses C (2015) 633 final der Kommission vom 2. Februar 2015 über die Einziehung eines Gesamtbetrags von 385 112,19 Euro zuzüglich Zinsen und zum anderen auf der Grundlage von Art. 272 AEUV auf Feststellung des Nichtbestehens der von der Kommission gegenüber Trivisio Prototyping geltend gemachten Forderung gerichtete Klage
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Trivisio Prototyping GmbH trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
(1) ABl. C 262 vom 10.8.2015.
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