31.7.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 249/23
Urteil des Gerichts vom 15. Juni 2017 — Kiselev/Rat
(Rechtssache T-262/15) (1)
((Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Ukraine gefährden oder bedrohen - Einfrieren von Geldern - Beschränkungen der Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten - Natürliche Person, die die Ukraine gefährdende oder bedrohende Handlungen aktiv unterstützt oder ausführt - Begründungspflicht - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Meinungsfreiheit - Verhältnismäßigkeit - Verteidigungsrechte))
(2017/C 249/35)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Dmitrii Konstantinovich Kiselev (Korolev, Russland) (Prozessbevollmächtigte: J. Linneker, Solicitor, T. Otty, Barrister, und B. Kennelly, QC)
Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: V. Piessevaux und J.-P. Hix)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung erstens des Beschlusses (GASP) 2015/432 des Rates vom 13. März 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2015, L 70, S. 47), und der Durchführungsverordnung (EU) 2015/427 des Rates vom 13. März 2015 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2015, L 70, S. 1), zweitens des Beschlusses (GASP) 2015/1524 des Rates vom 14. September 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2015, L 239, S. 157), und der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1514 des Rates vom 14. September 2015 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben (ABl. 2015, L 239, S. 30), drittens des Beschlusses (GASP) 2016/359 des Rates vom 10. März 2016 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2016, L 67, S. 37), und der Durchführungsverordnung (EU) 2016/353 des Rates vom 10. März 2016 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2016, L 67, S. 1), soweit diese Rechtsakte den Kläger betreffen
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen
2.
Herr Dmitrii Konstantinovich Kiselev trägt die Kosten.
(1) ABl. C 294 vom 7.9.2015.
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