27.3.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 95/8
Urteil des Gerichts vom 9. Februar 2017 — LD/EUIPO
(Rechtssache T-271/15 P) (1)
((Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Beurteilung - Beurteilungszeitraum 2011/2012 - Verfälschung von Tatsachen - Rechtsfehler - Verstoß gegen die Treuepflicht - Berechtigtes Vertrauen))
(2017/C 095/15)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Rechtsmittelführerin: LD (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Tettenborn)
Andere Partei des Verfahrens: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) (Prozessbevollmächtigte: A. Lukošiūtė)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union [vertraulich] (2), gerichtet auf Aufhebung dieses Urteils
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
LD trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten, die dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind.
(1) ABl. C 262 vom 10.8.2015.
(2) Nicht wiedergegebene vertrauliche Daten.
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