29.2.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 78/18
Urteil des Gerichts vom 14. Januar 2016 — Coedo Suárez/Rat
(Rechtssache T-297/15 P) (1)
((Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Disziplinarmaßnahmen - Entfernung aus dem Dienst unter Kürzung des Invalidengelds - Abweisung der Klage im ersten Rechtszug - Rechtsfehler - Begründungspflicht))
(2016/C 078/28)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Rechtsmittelführer: Ángel Coedo Suárez (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und C. Bernard-Glanz)
Andere Partei des Verfahrens: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Bauer und M. Veiga)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 26. März 2015, Coedo Suárez/Rat (F-38/14, SlgÖD, EU:F:2015:25), wegen Aufhebung dieses Urteils
Tenor
1.
Das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 26. März 2015, Coedo Suárez/Rat (F-38/14), wird aufgehoben, soweit mit ihm die zweite Rüge des im ersten Rechtszug geltend gemachten ersten Klagegrundes betreffend die Beurteilung mildernder Umstände zurückgewiesen wird.
2.
Die von Herrn Ángel Coedo Suárez beim Gericht für den öffentlichen Dienst erhobene Klage in der Rechtssache F-38/14 wird abgewiesen.
3.
Herr Coedo Suárez wird dazu verurteilt, die Kosten des Verfahrens vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst zu tragen, und trägt neben seinen eigenen Kosten die Hälfte der dem Rat der Europäischen Union im vorliegenden Rechtszug entstandenen Kosten.
4.
Der Rat trägt die Hälfte seiner eigenen im vorliegenden Rechtszug entstandenen Kosten.
(1) ABl. C 245 vom 27.7.2015.
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