Verbundene Rechtssachen T-306/15 und T-484/15: Urteil des Gerichts vom 20. Juni 2018 — KV/EACEA (Schiedsklausel — Im Rahmen des Aktionsprogramms im Bereich des lebenslangen Lernens [2007-2013] geschlossene Finanzhilfevereinbarungen — Projekte NEST und „This is IT“ — Nicht förderfähige Kosten — Umdeutung der Klagen)
C2762018DE3710120180620DE0063371382
Urteil des Gerichts vom 20. Juni 2018 — KV/EACEA
(Verbundene Rechtssachen T-306/15 und T-484/15) ( 1 )
„(Schiedsklausel — Im Rahmen des Aktionsprogramms im Bereich des lebenslangen Lernens [2007-2013] geschlossene Finanzhilfevereinbarungen — Projekte NEST und „This is IT“ — Nicht förderfähige Kosten — Umdeutung der Klagen)“2018/C 276/63Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: KV (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Pappas)
Beklagte: Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) (Prozessbevollmächtigte: zunächst H. Monet und D. Homann, dann H. Monet)
Gegenstand
Klage nach Art. 272 AEUV auf Feststellung, dass die EACEA, indem sie bestimmte von der Klägerin im Rahmen der Projekte „Network of Staff and Teachers in childcare services“ (NEST) und „Facilitating and fostering digital competence through volunteers — This is IT“ (This is IT) aufgewandte Personalkosten für nicht förderfähig erklärt hat, die vertraglichen Regelungen dieser Projekte nicht korrekt ausgelegt und angewandt hat
Tenor
1.
Die Rechtssachen T-306/15 und T-484/15 werden zu gemeinsamer das Verfahren beendender Entscheidung verbunden.
2.
Die Klagen werden abgewiesen.
3.
KV trägt die Kosten.
( 1 ) ABl. C 279 vom 24.8.2015.
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