5.2.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 42/12
Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2017 — Hellenische Republik/Kommission
(Rechtssache T-314/15) (1)
((Staatliche Beihilfen - Beihilfe zugunsten eines Unternehmens, das einen Konzessionsvertrag für die Nutzung von Containerterminals im Hafen von Piräus geschlossen hat - Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wird - Verteidigungsrechte - Begründungpflicht - Begriff der staatlichen Beihilfe - Beihilfen zur Förderung der Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete - Anreizeffekt der Beihilfe - Erforderlichkeit der Beihilfe - Festsetzung des Beihilfebetrags))
(2018/C 042/16)
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Hellenische Republik (Prozessbevollmächtigte: K. Boskovits und L. Kotroni)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Bouchagiar und B. Stromsky)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses (EU) 2015/1827 der Kommission vom 23. März 2015 über die staatliche Beihilfe SA.28876 (12/C) (ex CP 202/09) Griechenlands für Piraeus Container Terminal S.A. & Cosco Pacific Limited (ABl. 2015, L 269, S. 93)
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Hellenische Republik trägt die Kosten.
(1) ABl. C 279 vom 24.8.2015.
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