22.5.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 161/23
Urteil des Gerichts vom 5. April 2017 — Frankreich/Kommission
(Rechtssache T-344/15) (1)
((Zugang zu Dokumenten - Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 - Im Rahmen des in der Richtlinie 98/34/EG vorgesehenen Verfahrens übermittelte Dokumente - Aus einem Mitgliedstaat stammende Dokumente - Gewährung von Zugang - Ausnahme zum Schutz von Gerichtsverfahren - Ausnahme zum Schutz des Zwecks von Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeiten - Vorherige Zustimmung des Mitgliedstaats))
(2017/C 161/31)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Französische Republik (Prozessbevollmächtigte: zunächst F. Alabrune, G. de Bergues, D. Colas und F. Fize, dann D. Colas und B. Fodda, schließlich D. Colas, B. Fodda und E. de Moustier)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Baquero Cruz und F. Clotuche-Duvieusart)
Streithelferin zur Unterstützung der Klägerin: Tschechische Republik (Prozessbevollmächtigte: M. Smolek, T. Müller und J. Vláčil)
Gegenstand
Klage gemäß Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses Ares(2015) 1681819 der Kommission vom 21. April 2015, mit dem einem Bürger der Zugang zu Dokumenten gewährt wurde, die die Französische Republik im Rahmen des in der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. 1998, L 204, S. 37) vorgesehenen Verfahrens übermittelt hatte
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Französische Republik trägt die Kosten, einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten.
3.
Die Tschechische Republik trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 270 vom 17.8.15.
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