3.7.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 213/28
Urteil des Gerichts vom 11. Mai 2017 — KK/EASME
(Rechtssache T-376/15) (1)
((Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ - Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Arbeitsprogramms 2014-2015 - Programm zur Förderung der Innovation in KMU - Beschluss der EASME, mit dem ein Vorschlag für nicht förderfähig erklärt wird - Grundsatz der „einmaligen Einreichung“ - Verfahren zur Überprüfung der Bewertung - Vorübergehende Unzugänglichkeit des elektronischen Portals für die Einreichung von Vorschlägen - Beurteilungsfehler - Verstoß gegen Verfahrensvorschriften - Außervertragliche Haftung))
(2017/C 213/37)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: KK (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.-P. Spitzer)
Beklagte: Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME) (Prozessbevollmächtigte: A. Pallares Allueva und E. Fierro Sedano im Beistand von Rechtsanwältin A. Duron und Rechtsanwalt D. Waelbroeck)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses der EASME vom 15. Juni 2015, mit dem der von der Klägerin auf die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und verbundenen Tätigkeiten im Rahmen der Arbeitsprogramme 2014-2015 des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) und des Programms der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2014-2018) in Ergänzung des Programms „Horizont 2020“ (ABl. 2013, C 361, S. 9) eingereichte Vorschlag abgelehnt wurde, und Klage nach Art. 268 AEUV auf Ersatz des Schadens, den die Klägerin infolge dieser Ablehnung erlitten haben soll
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
KK trägt die Kosten.
(1) ABl. C 243 vom 4.7.2016.
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