19.6.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 195/20
Urteil des Gerichts vom 4. Mai 2017 — JYSK/Kommission
(Rechtssache T-403/15) (1)
((Nichtigkeitsklage - EFRE - Art. 41 Abs. 3 der Verordnung [EG] Nr. 1083/2006 - Ablehnung einer finanziellen Beteiligung an einem Großprojekt - Für die Durchführung des Vorhabens verantwortliches Unternehmen - Keine unmittelbare Betroffenheit - Unzulässigkeit))
(2017/C 195/26)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: JYSK sp. z o. o. (Radomsko, Polen) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Sønderby Christensen)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst R. Lyal, B.-R. Killmann und M. Clausen, dann R. Lyal und B.-R. Killmann)
Gegenstand
Klage gemäß Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2015) 3228 der Kommission vom 11. Mai 2015 über die Ablehnung einer finanziellen Beteiligung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) an dem Großprojekt „Europäisches gemeinsames Dienstleistungszentrum — Intelligente Logistiksysteme“ im Rahmen des von der Republik Polen für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 erstellten operationellen Programms „Innovative Wirtschaft“
Tenor
1.
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2.
Die JYSK sp. z o. o. trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.
(1) ABl. C 311 vom 21.9.2015.
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