29.7.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 255/30
Urteil des Gerichts vom 5. Juni 2019 — Bank Saderat/Rat
(Rechtssache T-433/15) (1)
(Außervertragliche Haftung - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Iran - Einfrieren von Geldern - Einschränkung des Zugangs zu den Hoheitsgebieten der Mitgliedstaaten - Ersatz des Schadens, der der Klägerin dadurch entstanden sein soll, dass ihr Name in die Liste der Personen und Organisationen, auf die die betreffenden restriktiven Maßnahmen Anwendung finden, aufgenommen und darin belassen wurde - Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht)
(2019/C 255/38)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Bank Saderat plc (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: S. Jeffrey, S. Ashley und A. Irvine, Solicitors, sowie M. Demetriou, QC, und R. Blakeley, Barrister)
Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: zunächst M. Bishop und N. Rouam, in weiterer Folge M. Bishop und H. Marcos Fraile)
Streithelferin zur Unterstützung des Beklagten: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst M. Konstantinidis und D. Gauci, in weiterer Folge M. Konstantinidis, A. Tizzano und C. Zadra)
Gegenstand
Klage nach Art. 268 AEUV auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin durch die Aufnahme ihres Namens in die in der Verordnung (EG) Nr. 423/2007 des Rates vom 19. April 2007 über restriktive Maßnahmen gegen Iran (ABl. 2007, L 103, S. 1), in der Verordnung (EU) Nr. 961/2010 des Rates vom 25. Oktober 2010 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung der Verordnung Nr. 423/2007 (ABl. 2010, L 281, S. 1) sowie in der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates vom 23. März 2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung der Verordnung Nr. 961/2010 (ABl. 2012, L 88, S. 1) enthaltene Liste der bezeichneten Personen und Organisationen entstanden sein soll
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Bank Saderat plc trägt ihre eigenen Kosten sowie jene des Rates der Europäischen Union.
(1) ABl. C 320 vom 28.9.2015.
Full & Egal Universal Law Academy