15.5.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 151/32
Urteil des Gerichts vom 29. März 2017 — Niederlande/Kommission
(Rechtssache T-501/15) (1)
((EGFL und ELER - Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem - Kürzungen und Ausschlüsse bei Nichteinhaltung der anderweitigen Verpflichtungen - Geringfügiger Verstoß - Art. 24 Abs. 2 der Verordnung [EG] Nr. 73/2009 - Art. 71 Abs. 3 der Verordnung [EG] Nr. 1122/2009 - Beweislast - Auslegung des Anhangs II der Verordnung [EG] Nr. 73/2009))
(2017/C 151/40)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Parteien
Kläger: Königreich der Niederlande (Prozessbevollmächtigte: M. Bulterman, B. Koopman und H. Stergiou)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: H. Kranenborg und D. Triantafyllou)
Streithelfer zur Unterstützung des Klägers: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (Prozessbevollmächtigte: zunächst C. Brodie, dann J. Kraehling und schließlich J. Kraehling und G. Brown)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/1119 der Kommission vom 22. Juni 2015 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union (ABl. 2015, L 182, S. 39), soweit er die vom Königreich der Niederlande getätigten Ausgaben betrifft
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Das Königreich der Niederlande trägt seine eigenen Kosten und die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten.
3.
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt seine eigenen Kosten.
(1) ABl. C 346 vom 19.10.2015.
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