28.8.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 283/33
Urteil des Gerichts vom 20. Juli 2017 — Diesel/EUIPO — Sprinter megacentros del deporte (Darstellung eines gebogenen und Winkel aufweisenden Strichs)
(Rechtssache T-521/15) (1)
((Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung einer Unionsbildmarke, die einen gebogenen und Winkel aufweisenden Strich darstellt - Ältere Unionsbildmarke, die den Großbuchstaben „D“ darstellt - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009))
(2017/C 283/49)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Diesel SpA (Breganze, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Gaul, M. Frank, A. Parassina und K. Dani)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Prozessbevollmächtigte: J. Ivanauskas und A. Folliard-Monguiral)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO und Streithelferin vor dem Gericht: Sprinter megacentros del deporte, SL (Elche, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: S. Malynicz, QC)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 18. Juni 2015 (Sache R 3291/2014-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Diesel und Sprinter megacentros del deporte
Tenor
1.
Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 18. Juni 2015 (Sache R 3291/2014-2) wird aufgehoben.
2.
Das EUIPO trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Diesel SpA.
3.
Die Sprinter megacentros del deporte, SL trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 381 vom 16.11.2015.
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