22.5.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 161/25
Urteil des Gerichts vom 5. April 2017 — Tractel Greifzug/EUIPO — Shenxi Machinery
(Rechtssache T-621/15) (1)
((Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Dreidimensionale Unionsmarke - Form einer motorbetriebenen Seilwinde - Absolutes Eintragungshindernis - Zeichen, das ausschließlich aus der Form der Ware besteht, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist - Art. 7 Abs. 1 Buchst. e Ziff. ii der Verordnung [EG] Nr. 207/2009))
(2017/C 161/34)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Tractel Greifzug GmbH (Bergisch Gladbach, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte U. Lüken und C. Maierhöfer)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) (Prozessbevollmächtigter: D. Hanf)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO und Streithelferin vor dem Gericht: Shenxi Machinery Co. Ltd (Wuxi, China) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin C. Vossius)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 3. September 2015 (Sache R 1658/2014-1) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen Shenxi Machinery und Tractel Greifzug
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Tractel Greifzug GmbH wird verurteilt, ihre eigenen Kosten sowie die Kosten zu tragen, die dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) entstanden sind.
3.
Die Shenxi Machinery Co. Ltd trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 16 vom 18.1.2016.
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