8.1.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 5/31
Urteil des Gerichts vom 10. November 2017 — Jema Energy/Gemeinsames Unternehmen Fusion for Energy
(Rechtssache T-668/15) (1)
((Öffentliche Lieferaufträge - Ausschreibungsverfahren - Lieferung eines Systems zur Beschleunigung der Umwandlung der Netzstromversorgung - Ablehnung des Angebots eines Bieters - Transparenz - Rechtssicherheit - Gleichbehandlung - Verhältnismäßigkeit))
(2018/C 005/40)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Jema Energy, SA (Lasarte-Oria, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin N. Rey Rey)
Beklagte: Europäisches gemeinsames Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie (Prozessbevollmächtigte: R. Hanak, G. Poszler und S. Bernal Blanco im Beistand der Rechtsanwälte P. Wytinck und B. Hoorelbeke)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV, insbesondere auf Nichtigerklärung der im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens F4E-OPE-278 ergangenen Entscheidung des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie vom 21. September 2015, mit dem das Angebot der Klägerin für das Los Nr. 1 betreffend ein System zur Beschleunigung der Umwandlung der Netzstromversorgung (AGPS-CS) abgelehnt wurde
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Jema Energy, SA trägt die Kosten.
(1) ABl. C 27 vom 25.1.2016.
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