27.3.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 95/10
Urteil des Gerichts vom 14. Februar 2017 — Schönberger/Rechnungshof der Europäischen Union
(Rechtssache T-688/15 P) (1)
((Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderung - Beförderungsverfahren 2011 - Entscheidung, den Rechtsmittelführer nicht nach Besoldungsgruppe AD 13 zu befördern - Abweisung der Klage, nach Zurückverweisung durch das Gericht, als teils offensichtlich unzulässig und teils offensichtlich unbegründet - Aussicht auf Beförderung))
(2017/C 095/17)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Peter Schönberger (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt O. Mader)
Anderer Verfahrensbeteiligte: Rechnungshof der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: Ní Riagáin Düro und B. Schäfer)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 30. September 2015, Schönberger/Rechnungshof (F-14/12 RENV, EU:F:2015:112), gerichtet auf Aufhebung dieses Beschlusses
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Herr Peter Schönberger trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten, die dem Rechnungshof im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind.
(1) ABl. C 59 vom 15.2.2016.
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