25.2.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 72/15
Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 2018 — Interessengemeinschaft privater Milchverarbeiter Bayerns u. a./Kommission
(Rechtssache T-722/15 bis 724/15) (1)
((Staatliche Beihilfen - Beihilfe für den bayerischen Milchsektor - Finanzierung der Milchgüteprüfungen - Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wird - Recht auf Beteiligung am Verwaltungsverfahren - Art. 108 Abs. 2 AEUV - Art. 6 Abs. 1 der Verordnung [EG] Nr. 659/1999))
(2019/C 72/18)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Kläger in der Rechtssache T-722/15: Interessengemeinschaft privater Milchverarbeiter Bayerns e. V. (Mertingen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte C. Bittner und N. Thies, dann Rechtsanwalt C. Bittner)
Kläger in der Rechtssache T-723/15: Genossenschaftsverband Bayern e. V. (München, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte C. Bittner und N. Thies, dann Rechtsanwalt C. Bittner)
Kläger in der Rechtssache T-724/15: Verband der Bayerischen Privaten Milchwirtschaft e. V. (München) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte C. Bittner und N. Thies, dann Rechtsanwalt C. Bittner)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: T. Maxian Rusche, K. Herrmann und P. Němečková als Bevollmächtigte im Beistand von Rechtsanwalt P. Melcher)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf teilweise Nichtigerklärung des Beschlusses (EU) 2015/2432 der Kommission vom 18. September 2015 über die für Milchgüteprüfungen im Rahmen des Milch- und Fettgesetzes von Deutschland gewährten staatlichen Beihilfen SA.35484 (2013/C) (ex SA.35484 [2012/NN]) (ABl. 2015, L 334, S. 23)
Tenor
1.
Die Art. 1 bis 4 des Beschlusses (EU) 2015/2432 der Kommission vom 18. September 2015 über die für Milchgüteprüfungen im Rahmen des Milch- und Fettgesetzes von der Bundesrepublik Deutschland gewährten staatlichen Beihilfen SA.35484 (2013/C) (ex SA.35484 [2012/NN]) werden für nichtig erklärt, soweit darin bestimmt ist, dass die Gewährung staatlicher Beihilfen durch die Bundesrepublik Deutschland bezüglich der in Bayern durchgeführten Milchgüteprüfungen mit dem Binnenmarkt unvereinbar ist und die Rückforderung dieser Beihilfen angeordnet wird.
2.
Die Europäische Kommission trägt neben ihren eigenen Kosten die der Interessengemeinschaft privater Milchverarbeiter Bayerns e. V., dem Genossenschaftsverband Bayern e. V. und dem Verband der Bayerischen Privaten Milchwirtschaft e. V. entstandenen Kosten.
(1) ABl. C 59 vom 15.2.2016.
Full & Egal Universal Law Academy