9.9.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 305/35
Urteil des Gerichts vom 12. Juli 2019 — Quanta Storage/Kommission
(Rechtssache T-772/15) (1)
(Wettbewerb - Kartelle - Markt für optische Laufwerke - Beschluss, mit dem eine Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV und Art. 53 EWR-Abkommen festgestellt wird - Kollusive Absprachen bei Ausschreibungen für optische Laufwerke für Notebooks und Desktop-Computer - Verteidigungsrechte - Begründungspflicht - Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung - Geldbußen - Einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung - Leitlinien von 2006 für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen)
(2019/C 305/41)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Quanta Storage, Inc. (Taoyuan City, Taiwan) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt O. Geiss, B. Hartnett, Barrister, und W. Sparks, Solicitor)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Giolito und F. van Schaik im Beistand von Rechtsanwalt C. Thomas)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf teilweise Nichtigerklärung des Beschlusses C(2015) 7135 final der Kommission vom 21. Oktober 2015 in einem Verfahren nach Artikel 101 AEUV und Artikel 53 des EWR-Abkommens (Sache AT.39639 — Optische Laufwerke) sowie, hilfsweise, auf Herabsetzung der gegen die Klägerin verhängten Geldbuße
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Der Antrag der Europäischen Kommission auf Erhöhung der gegen die Quanta Storage, Inc. verhängten Geldbuße wird zurückgewiesen.
3.
Quanta Storage trägt ihre eigenen Kosten sowie vier Fünftel der Kosten der Kommission.
(1) ABl. C 98 vom 14.3.2016.
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