29.3.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 111/25
Beschluss des Gerichts vom 14. Januar 2016 — Hispasat/Kommission
(Rechtssache T-36/15) (1)
((Staatliche Beihilfen - Digitalfernsehen - Beihilfe für die Einführung des terrestrischen Digitalfernsehens in entlegenen und weniger urbanisierten Gebieten Kastilien-La Manchas - Beschluss, mit dem die Beihilfen für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt werden - Berichtigung dieses Beschlusses nach Klageerhebung - Erledigung der Hauptsache))
(2016/C 111/30)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Hispasat, SA (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte J. Buendía Sierra, A. Lamadrid de Pablo und A. Balcells Cartagena, dann Rechtsanwälte J. Buendía Sierra und A. Lamadrid de Pablo)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: É. Gippini Fournier, P. Němečková und B. Stromsky)
Gegenstand
Teilweise Nichtigerklärung des Beschlusses C (2014) 6846 final der Kommission vom 1. Oktober 2014 über die staatliche Beihilfe SA 27408 (C 24/2010) (ex NN 37/2010, ex CP 19/2009), die die Behörden von Kastilien-La Mancha für die Einführung des terrestrischen Digitalfernsehens in entlegenen und weniger urbanisierten Gebieten Kastilien-La Manchas gewährt haben.
Tenor
1.
Der vorliegende Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
2.
Der Antrag von SES Astra auf Zulassung als Streithelferin hat sich erledigt.
3.
Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Hispasat, SA.
(1) ABl. C 89 vom 16.3.2015.
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