16.11.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 381/41
Beschluss des Gerichts vom 9. September 2015 — Alsharghawi/Rat
(Rechtssache T-66/15) (1)
((Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen - Untätigkeitsklage - Stellungnahme des Rates - Wegfall des Gegenstands der Klage - Erledigung))
(2015/C 381/49)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Bashir Saleh Bashir Alsharghawi (Johannesburg, Südafrika) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Moutet)
Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: V. Piessevaux und A. Vitro)
Gegenstand
Klage gemäß von Art. 265 AEUV auf Feststellung, dass der Rat es rechtswidrig unterlassen habe, seinen Beschluss, den Namen des Klägers in die Listen der Personen und Einrichtungen aufzunehmen, die den restriktiven Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen unterliegen, zu überprüfen
Tenor
1.
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
2.
Der Rat der Europäischen Union trägt die Kosten.
(1) ABl. C 146 vom 4.5.2015.
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