18.4.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 136/34
Beschluss des Gerichts vom 15. Februar 2016 — InAccess Networks Integrated Systems/Kommission
(Rechtssache T-82/15) (1)
((Siebtes Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration [2007-2013] - Fördervereinbarung für das Projekt ATRACO - In Schreiben enthaltene Belastungsanzeigen und Entscheidungen - Teilweise Erledigung - Vertragliche Natur des Rechtsstreits - Teilweise Unzulässigkeit))
(2016/C 136/49)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: InAccess Networks Integrated Systems — Applications Services for Telecommunication and Related Equipment Commercial and Industrial Co. SA (Amarousio, Griechenland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Grayston, P. Gjørtler and G. Pandey)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Di Paolo und J. Estrada de Solà)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der im Schreiben der Kommission vom 11. Dezember 2014 enthaltenen Entscheidung, mit der die Kommission ihre Ablehnung der Finanzierung der von der Klägerin geltend gemachten Ausgaben bestätigt, der in der Belastungsanzeige Nr. 3241211514 vom 23. Oktober 2012 enthaltenen Entscheidung der Kommission und der im Schreiben vom 7. Dezember 2012 enthaltenen Entscheidung der Kommission, mit der sie die Klägerin zur Rückzahlung der erhaltenen Gelder und zur Zahlung von 12 814,10 Euro pauschaliertem Schadensersatz auffordert
Tenor
1.
Der Rechtsstreit ist in Bezug auf die Anträge, die gegen die im Schreiben vom 7. Oktober 2012 und in der Belastungsanzeige vom 23. Oktober 2012 enthaltene Entscheidung der Kommission gerichtet sind, erledigt.
2.
Im Übrigen wird die Klage als offensichtlich unzulässig abgewiesen.
3.
Die InAccess Networks Integrated Systems — Applications Services for Telecommunication and Related Equipment Commercial and Industrial Co. SA trägt die Kosten.
(1) ABl. C 155 vom 11.5.2015.
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