2.9.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 295/30
Beschluss des Gerichts vom 27. Juni 2019 — Flabeg Deutschland/Kommission
(Rechtssache T-103/15) (1)
(Staatliche Beihilfen - Beihilfen durch bestimmte Vorschriften des geänderten deutschen Gesetzes für den Vorrang erneuerbarer Energien - Nichtigerklärung der angefochtenen Handlung durch den Gerichtshof - Wegfall des Streitgegenstands - Erledigung)
(2019/C 295/38)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Flabeg Deutschland GmbH (Nürnberg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte M. Küper und E.-M. Schwind, dann J. Stein und A. Kersten)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst vertreten durch T. Maxian Rusche und R. Sauer, dann durch T. Maxian Rusche und K. Herrmann als Bevollmächtigte im Beistand von Rechtsanwalt H. Wollmann)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses (EU) 2015/1585 der Kommission vom 25. November 2014 über die Beihilferegelung SA.33995 (2013/C) (ex 2013/NN) [Deutschlands zur Förderung erneuerbaren Stroms und stromintensiver Unternehmen] (ABl. 2015, L 250, S. 122)
Tenor
1.
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
2.
Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Flabeg Deutschland GmbH.
(1) ABl. C 138 vom 27.4.2015.
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