6.7.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 221/21
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 20. Mai 2015 — Jaber/Rat
(Rechtssache T-154/15 R)
((Vorläufiger Rechtsschutz - Restriktive Maßnahmen gegen Syrien - Einfrieren von Geldern und Beschränkung von Ein- und Durchreise in bzw. durch das Hoheitsgebiet der Union - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Verletzung von Formerfordernissen - Unzulässigkeit))
(2015/C 221/29)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Antragsteller: Aiman Jaber (Lattakia, Syrien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Boesch und M. Ponsard sowie Rechtsanwältin D. Amaudruz)
Antragsgegner: Rat der Europäischen Union
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Maßnahmen, die gegen den Antragsteller aufgrund der Durchführungsverordnung (EU) 2015/108 des Rates vom 26. Januar 2015 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien (ABl. L 20, S. 2) und des Durchführungsbeschlusses (GASP) 2015/117 des Rates vom 26. Januar 2015 zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (ABl. L 20, S. 85) verhängt wurden
Tenor
1.
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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