30.5.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 191/30
Beschluss des Gerichts vom 14. März 2016 — Sopra Steria Group/Parlament
(Rechtssache T-181/15) (1)
((Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Beschluss des Parlaments, ohne Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung für die Bereitstellung von IT-Dienstleistungen auf ein Verhandlungsverfahren zurückzugreifen - Rücknahme des Rechtsakts - Erledigung der Hauptsache))
(2016/C 191/40)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Sopra Steria Group SA (Annecy-le-Vieux, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Verlinden, R. Martens und J. Joossen)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: L. Tapper Brandberg und B. Simon)
Gegenstand
Antrag auf Nichtigerklärung des Beschlusses des Parlaments, ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung für die Bereitstellung von IT-Dienstleistungen für das Europäische Parlament und andere Organe und Agenturen der Europäischen Union auf das Verhandlungsverfahren PE/ITEC-NPE-15.8 zurückzugreifen
Tenor
1.
Die Hauptsache ist erledigt.
2.
Das Europäische Parlament trägt die Kosten.
(1) ABl. C 262 vom 10.8.2015.
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