14.3.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 98/44
Beschluss des Gerichts vom 15. Januar 2016 — TMG Landelijke Media und Willems/Kommission
(Rechtssache T-189/15) (1)
((Zugang zu Dokumenten - Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 - Schriftwechsel zwischen den niederländischen Behörden und der Kommission über die unter Zugrundelegung des Bruttonationaleinkommens vorgenommene jährliche Anpassung der von den Niederlanden zu entrichtenden Beiträge zum Haushalt der Union - Teilweise Verweigerung des Zugangs - Erledigung))
(2016/C 098/58)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Parteien
Kläger: TMG Landelijke Media BV (Amsterdam, Niederlande) und Menzo Willems (Voorburg, Niederlande) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. S. Le Poole und L. Broers)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Clotuche-Duvieusart und F. Ronkes Agerbeek)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission vom 17. Februar 2015 über die teilweise Verweigerung des Zugangs von Herrn Willems zu Dokumenten betreffend einen Schriftwechsel zwischen der Kommission und den niederländischen Behörden über die jährliche Anpassung der von den Niederlanden zu entrichtenden Beiträge zum Haushalt der Europäischen Union
Tenor
1.
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
2.
Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die der TMG Landelijke Media BV und Menzo Willems entstandenen Kosten.
(1) ABl. C 190 vom 8.6.2015.
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