27.7.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 245/28
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 2. Juni 2015 — Buga/Parlament u. a.
(Rechtssache T-241/15 R)
((Vorläufiger Rechtsschutz - Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung - Antrag auf einstweilige Anordnung - Offensichtliche Unzulässigkeit der Klage - Unzulässigkeit))
(2015/C 245/34)
Verfahrenssprache: Rumänisch
Verfahrensbeteiligte
Antragsteller: Aurel Buga (Bacău, Rumänien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Vasii)
Antragsgegner: Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union und Europäische Kommission
Gegenstand
Antrag auf einstweilige Anordnung, den rumänischen Behörden aufzugeben, das Strafverfahren gegen den Antragsteller vor einem nationalen Gericht auszusetzen
Tenor
1.
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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