5.2.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 42/25
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 29. November 2017 — Ferrovial u. a./Kommission
(Rechtssache T-252/15 R)
((Vorläufiger Rechtsschutz - Beihilferegelung im spanischen Steuerrecht - Bestimmung des Körperschaftsteuerrechts, nach der in Spanien ansässige Unternehmen den Geschäfts- oder Firmenwert, der sich aus dem Erwerb einer Beteiligung an ausländischen Unternehmen ergibt, abschreiben können - Neue behördliche Auslegung - Einbeziehung in die Regelung des unmittelbaren Erwerbs von Beteiligungen an ausländischen Holdinggesellschaften - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fehlende Dringlichkeit))
(2018/C 042/36)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Antragsteller: Ferrovial, SA (Madrid, Spanien), Ferrovial Servicios, SA (Madrid) und Amey UK plc (Oxford, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Muñoz Pérez und M. Linares Gil)
Antragsgegner: Europäische Kommission
Gegenstand
Klage gemäß Art. 278 und Art. 279 AEUV auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses (EU) 2015/314 der Kommission vom 15. Oktober 2014 zur staatlichen Beihilfe SA.35550 (13/C) (ex 13/NN) (ex 12/CP) Spaniens — Regelung für die steuerliche Abschreibung des finanziellen Geschäfts- oder Firmenwerts bei Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen (ABl. 2015, L 56, S. 38)
Tenor
1.
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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