14.9.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 302/53
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 15. Juni 2015 — Close und Cegelec/Parlament
(Rechtssache T-259/15 R)
((Vorläufiger Rechtsschutz - Öffentliche Bauaufträge - Ausschreibungsverfahren - Bau einer Energiezentrale - Ablehnung des Angebots eines Bieters und Vergabe des Auftrags an einen anderen Bieter - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fehlende Dringlichkeit))
(2015/C 302/69)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Antragstellerinnen: SA Close (Harzé-Aywaille, Belgien) und Cegelec (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J.-M. Rikkers und J.-L. Teheux)
Antragsgegner: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: M. Rantala, M. Mraz und F. Poilvache)
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses vom 19. März 2015, mit dem das Parlament das von den Antragstellerinnen im Rahmen der Ausschreibung INLO-D-UPIL-T-14-A04 eingereichte Angebot in Bezug auf den öffentlichen Bauauftrag betreffend Los 73 (Energiezentrale) des „Projekts für den Ausbau und die Modernisierung des Konrad-Adenauer-Gebäudes in Luxemburg“ abgelehnt hat, und des Beschlusses vom selben Tag, mit dem der fragliche Auftrag an einen anderen Bieter vergeben wurde
Tenor
1.
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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