6.6.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 200/21
Beschluss des Gerichts vom 15. April 2016 — Impresa Costruzioni Giuseppe Maltauro/Kommission
(Rechtssache T-320/15) (1)
((„Öffentliche Aufträge - Rücknahme des angefochtenen Rechtsakts - Erledigung der Hauptsache“))
(2016/C 200/30)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Impresa Costruzioni Giuseppe Maltauro SpA (Vicenza, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Merola, C. Santacroce und C. Toniolo)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: D. Recchia und F. Dintilhac)
Gegenstand
Antrag auf Nichtigerklärung des Beschlusses JRC.B6/RL/Ares(2015) des Generaldirektors der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission vom 7. April 2015, mit dem die Klägerin für eine Dauer von zwei Jahren und zehn Monaten von der Teilnahme an sämtlichen Verfahren über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und die Gewährung von Zuschüssen aus dem allgemeinen Haushalt der Europäischen Union ausgeschlossen wurde
Tenor
1.
Die Hauptsache ist erledigt.
2.
Die Parteien tragen jeweils ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 254 vom 3.8.2015.
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