28.9.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 320/31
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 17. Juli 2015 — GSA und SGI/Parlament
(Rechtssache T-321/15 R)
((Vorläufiger Rechtsschutz - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren - Brandschutz, Personenhilfe und Außenüberwachung am Standort des Parlaments in Brüssel - Ablehnung des Angebots eines Bieters und Vergabe des Auftrags an einen anderen Bieter - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fehlende Dringlichkeit))
(2015/C 320/48)
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Antragstellerinnen: Gruppo Servizi Associati SpA (GSA) (Rom, Italien) und Security Guardian's Institute (SGI) (Louvain-la-Neuve, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. van Nuffel d'Heynsbroeck)
Antragsgegner: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: P. López-Carceller und B. Simon)
Gegenstand
Antrag im Wesentlichen auf Aussetzung des Vollzugs zum einen der Entscheidung vom 12. Juni 2015, mit der das Parlament das Angebot von den Antragstellerinnen abgegebene Angebot für den Auftrag EP/DGSAFE/UIB/SER/2014-014 über Leistungen im Hinblick auf Brandschutz, Personenhilfe und Außenüberwachung am Standort des Parlaments in Brüssel, für nicht den Anforderungen entsprechend erklärte, und zum anderen der Entscheidung, mit der dieser Auftrag an die Gesellschaft Securitas vergeben wurde
Tenor
1.
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2.
Der in der Rechtssache T-321/15 R ergangene Beschluss vom 25. Juni 2015 wird aufgehoben.
3.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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