2.5.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 156/45
Beschluss des Gerichts vom 11. März 2016 — Consorzio Vivaisti viticoli pugliesi und Daniele Negro/Kommission
(Rechtssache T-436/15) (1)
((Nichtigkeitsklage - Landwirtschaft - Schutz vor Pflanzenschädlingen - Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung des Bakteriums Xylella fastidiosa - Rechtsakt mit Verordnungscharakter, der Durchführungsmaßnahmen nach sich zieht - Keine individuelle Betroffenheit - Antrag auf Anpassung der Anträge - Unzulässigkeit))
(2016/C 156/60)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Kläger: Consorzio Vivaisti viticoli pugliesi (Otranto, Italien) und Daniele Negro (Otranto) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin V. Pellegrino und Rechtsanwalt A. Micolani)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: D. Bianchi und I. Galindo Martín)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/789 der Kommission vom 18. Mai 2015 über Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Xylella fastidiosa (Wells et al.) (ABl. L 125, S. 36), soweit Weinreben (Vitis) im Anhang I dieses Beschlusses aufgeführt sind und Art. 9 des Beschlusses ihre Verbringung innerhalb der Europäischen Union (in den abgegrenzten Gebieten oder aus diesen Gebieten heraus) verbietet.
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Das Consorzio Vivaisti viticoli pugliesi und Daniele Negro tragen die Kosten einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten.
(1) ABl. C 328 vom 5.10.2015.
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