2.5.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 156/45
Beschluss des Gerichts vom 11. März 2016 — Eden Green Vivai Piante di Verdesca Giuseppe u. a./Kommission
(Rechtssache T-437/15) (1)
((Nichtigkeitsklage - Landwirtschaft - Schutz vor Pflanzenschädlingen - Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung des Bakteriums Xylella fastidiosa - Rechtsakt mit Verordnungscharakter, der Durchführungsmaßnahmen nach sich zieht - Keine individuelle Betroffenheit - Unzulässigkeit))
(2016/C 156/61)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Kläger: Eden Green Vivai Piante di Verdesca Giuseppe (Copertino, Italien) und die 38 anderen Kläger, deren Namen im Anhang des Beschlusses aufgeführt sind (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Manelli)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: D. Bianchi und I. Galindo Martín)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/789 der Kommission vom 18. Mai 2015 über Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Xylella fastidiosa (Wells et al.) (ABl. L 125, S. 36) und insbesondere dessen Art. 6 und 9 in Verbindung mit Anhang I dieses Beschlusses
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Eden Green Vivai Piante di Verdesca Giuseppe und die 38 anderen Kläger, deren Namen im Anhang aufgeführt sind, tragen die Kosten einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten.
(1) ABl. C 328 vom 5.10.2015.
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