20.11.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 392/29
Beschluss des Gerichts vom 25. September 2017 — Ungarn/Kommission
(Rechtssache T-542/15) (1)
((EFRE - Operationelles Transportprogramm und operationelle Regionalprogramme für Mittelungarn, Westpannonien, Südliche Große Tiefebene, Mitteltransdanubien, Nordungarn, Nördliche Große Tiefebene und Südtransdanubien - Beschluss über die Aussetzung der Zwischenzahlungen - Aufhebung des angefochtenen Rechtsakts - Erledigung in der Hauptsache))
(2017/C 392/36)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Ungarn (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Bonhage und F. Quast)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B.-R. Killmann und A. Tokàr)
Gegenstand
Auf Art. 263 AEUV gestützte Klage, gerichtet auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2015) 4979 final der Kommission vom 14. Juli 2015 über die Aussetzung eines Teils der Zwischenzahlungen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Kohäsionsfonds für Ausgaben in den operationellen Programmen „Transport“ für die Regionen Mittelungarn, Westpannonien, Südliche Große Tiefebene, Mitteltransdanubien, Nordungarn, Nördliche Große Tiefebene und Südtransdanubien
Tenor
1.
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
2.
Ungarn trägt die Kosten.
(1) ABl. C 406 vom 7.12.2015.
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