29.1.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 32/31
Beschluss des Gerichts vom 26. November 2017 — Federcaccia Toscana u. a./Kommission
(Rechtssache T-562/15) (1)
((Umwelt - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Jagdbare Arten - In den nationalen Jagdvorschriften einzuhaltende Bedingungen - Harmonisierung der Kriterien für die Anwendung von Art. 7 Abs. 4 der Richtlinie 2009/147/EG - Schonzeit in der Toskana))
(2018/C 032/42)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Kläger: Federcaccia Toscana (Florenz, Italien) und die fünf weiteren im Anhang des Beschlusses genannten Kläger (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Bruni)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Gattinara und C. Hermes)
Gegenstand
Klage nach Art. 265 AEUV auf Feststellung, dass die Kommission in rechtswidriger Weise die Aktualisierung bestimmter italienischer Daten im Dokument über Schlüsselbegriffe unterlassen habe, das von dem in der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. 2010, L 20, S. 7) vorgesehenen ORNIS-Ausschuss erstellt worden sei, Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Schreibens der Kommission vom 6. Oktober 2014, in dem es heiße, dass die Verlängerung der Jagdsaison in Italien für bestimmte Vogelarten nicht mit der europäischen Regelung im Einklang stehe, sowie Klage nach Art. 268 AEUV auf Ersatz des Schadens, der den Klägern infolge der mangelnden Aktualisierung der italienischen Daten durch die Kommission entstanden sein soll
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Federcaccia Toscana und die übrigen im Anhang genannten Kläger tragen die Kosten.
(1) ABl. C 381 vom 16.11.2015.
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