16.1.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 14/34
Beschluss des Gerichts vom 9. November 2016 — Jenkinson/Rat u. a.
(Rechtssache T-602/15) (1)
((Schiedsklausel - Personal internationaler Missionen der Union - Aufeinanderfolgende befristete Dienstverträge - Antrag auf Entschädigung - Offensichtliche Unzuständigkeit - Offensichtliche Unzulässigkeit))
(2017/C 014/41)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Liam Jenkinson (Killarney, Irland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin N. de Montigny und Rechtsanwalt J.-N. Louis)
Beklagte: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: A. Vitro und M. Bishop), Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Gattinara und S. Bartelt), Europäischer Auswärtiger Dienst (Prozessbevollmächtigte: S. Marquardt, E. Chaboureau und G. Pasqualetti), Eulex Kosovo (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen D. Fouquet und E. Raoult)
Gegenstand
Auf Art. 272 AEUV gestützter Antrag auf Umqualifizierung des Vertragsverhältnisses des Klägers in einen unbefristeten Vertrag und auf Ersatz des Schadens, der dem Kläger durch die missbräuchliche Verwendung aufeinanderfolgender befristeter Verträge und durch missbräuchliche Entlassung entstanden sein soll, sowie auf Feststellung, dass der Rat, die Kommission und der EAD den Kläger diskriminiert haben, und sie demzufolge zu einer Entschädigungsleistung zu verurteilen und, hilfsweise, auf die außervertragliche Haftung der europäischen Organe gestützter Antrag
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Herr Liam Jenkinson trägt die Kosten.
(1) ABl. C 90 vom 7.3.2016.
Full & Egal Universal Law Academy