8.2.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 48/51
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 4. Dezember 2015 — E-Control/ACER
(Rechtssache T-671/15 R)
((Vorläufiger Rechtsschutz - Stellungnahme zur Vereinbarkeit der Entscheidungen der nationalen Regulierungsbehörden, mit denen die Methoden für die Zuweisung grenzüberschreitender Stromübertragungskapazitäten genehmigt werden - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Verstoß gegen Formerfordernisse - Unzulässigkeit))
(2016/C 048/59)
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Antragstellerin: Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control) (Wien, Österreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Schuhmacher
Antragsgegnerin: Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER)
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Stellungnahme Nr. 09/2015 der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden vom 23. September 2015 zur Vereinbarkeit der Entscheidungen der nationalen Regulierungsbehörden, mit denen die Methoden für die Zuweisung grenzüberschreitender Übertragungskapazitäten in Mittel- und Osteuropa genehmigt werden, mit der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 (ABl. L 211, S. 15) und den in Anhang I dieser Verordnung enthaltenen Leitlinien für das Management und die Vergabe verfügbarer Übertragungskapazitäten auf Verbindungsleitungen zwischen nationalen Netzen
Tenor
1.
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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