2.9.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 295/36
Beschluss des Gerichts vom 27. Juni 2019 — Aurubis u. a./Kommission
(Rechtssache T-738/15) (1)
(Staatliche Beihilfen - Beihilfen durch bestimmte Vorschriften des geänderten deutschen Gesetzes für den Vorrang erneuerbarer Energien - Nichtigerklärung der angefochtenen Handlung durch den Gerichtshof - Wegfall des Streitgegenstands - Erledigung)
(2019/C 295/46)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerinnen: Aurubis AG (Hamburg, Deutschland) und die 7 weiteren im Anhang des Beschlusses namentlich aufgeführten Klägerinnen (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Arhold und N. Wimmer)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: T. Maxian Rusche und K. Herrmann)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses (EU) 2015/1585 der Kommission vom 25. November 2014 über die Beihilferegelung SA.33995 (2013/C) (ex 2013/NN) [Deutschlands zur Förderung erneuerbaren Stroms und stromintensiver Unternehmen] (ABl. 2015, L 250, S. 122)
Tenor
1.
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
2.
Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Aurubis AG und die Kosten der weiteren im Anhang namentlich aufgeführten Klägerinnen.
(1) ABl. C 59 vom 15.2.2016.
Full & Egal Universal Law Academy