22.7.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 246/20
Beschluss des Gerichts vom 17. Mai 2019 — Deutsche Lufthansa/Kommission
(Rechtssache T-764/15) (1)
(Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen Deutschlands zugunsten des Flughafens Frankfurt-Hahn - Beschluss, mit dem festgestellt wird, dass die Maßnahmen teilweise mit dem Binnenmarkt vereinbar sind - Beschluss, mit dem festgestellt wird, dass die Maßnahmen keine staatliche Beihilfe darstellen - Mittelbare Begünstigung - Keine individuelle Betroffenheit - Unzulässigkeit)
(2019/C 246/20)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Deutsche Lufthansa (Köln, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Martin-Ehlers)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: T. Maxian Rusche, K. Herrmann und D. Recchia)
Streithelfer zur Unterstützung der Beklagte: Land Rheinland-Pfalz (Prozessbevollmächtigter: Professor C. Koenig)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses (EU) 2016/788 der Kommission vom 1. Oktober 2014 über die staatliche Beihilfe SA.32833 (11/C) (ex 11/NN) Deutschlands betreffend die Finanzierung des Flughafens Frankfurt-Hahn im Zeitraum 2009-2011 (ABl. 2016, L 134, S. 1)
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Deutsche Lufthansa AG trägt ihre eigenen Kosten und die der Europäischen Kommission und des Landes Rheinland-Pfalz.
(1) ABl. C 68 vom 22.2.2016.
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