23.2.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 65/53
Klage, eingereicht am 6. Januar 2015 — K-Swiss/HABM (Parallele Streifen auf einem Schuh)
(Rechtssache T-3/15)
(2015/C 065/72)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: K-Swiss, Inc. (Westlake Village, Kalifornien, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Niebel und M. Hecht)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)
Angaben zum Verfahren vor dem HABM
Streitige Marke: Internationale Registrierung der Bildmarke (Darstellung von fünf parallelen Streifen auf der Seite eines Sportschuhs) mit Benennung der Europäischen Union — Internationale Registrierung Nr. 932 758.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 30. Oktober 2014 in der Sache R 1093/2014-2.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
—
dem HABM die Kosten aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
—
Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und 76 der Verordnung Nr. 207/2009.
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