16.3.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 89/32
Klage, eingereicht am 9. Januar 2015 — Ball Europe/HABM — Crown Hellas Can
(Rechtssache T-9/15)
(2015/C 089/39)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Ball Europe GmbH (Zürich, Schweiz) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Renck)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Crown Hellas Can SA (Athen, Griechenland)
Angaben zum Verfahren vor dem HABM
Inhaber des streitigen Musters oder Modells: Klägerin.
Streitiges Muster oder Modell: Gemeinschaftsmuster Nr. 230 990-0006.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des HABM vom 8. September 2014 in der Sache R 1408/2012-3.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
—
die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Kosten der Klägerin, der Beklagten und — im Falle des formellen Beitritts — auch der anderen Beteiligten vor der Beschwerdekammer aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
—
Verletzung von Art. 25 Abs. 1 Buchst. b in Verbindung mit Art. 6 der Verordnung Nr. 6/2002;
—
Verletzung von Art. 62 der Verordnung Nr. 6/2002.
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