4.5.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 146/39
Klage, eingereicht am 12. Februar 2015 — Alsharghawi/Rat
(Rechtssache T-66/15)
(2015/C 146/53)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Bashir Saleh Bashir Alsharghawi (Johannesburg, Südafrika) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt É. Moutet)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
festzustellen und zu entscheiden, dass der Rat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem AEU-Vertrag verstoßen hat, dass er seine Situation nicht überprüft hat;
—
dem Rat aufzugeben, seine Situation zu überprüfen;
—
den Rat zu verurteilen, außer seinen eigenen Kosten die Kosten des Klägers zu tragen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht der Kläger als einzigen Klagegrund geltend, dass der Rat, indem er seinem Antrag auf Überprüfung nicht stattgegeben habe, gegen seine Verpflichtungen aus den Rechtsvorschriften und der Rechtsprechung der Europäischen Union verstoßen habe.
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