13.4.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 118/41
Klage, eingereicht am 20. Februar 2015 — Facchinello/HABM — Olimpia Splendid (Synthesis)
(Rechtssache T-81/15)
(2015/C 118/53)
Sprache der Klageschrift: Italienisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Danila Facchinello (Molinella, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Torlontano)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Olimpia Splendid Spa (Gualtieri, Italien)
Angaben zum Verfahren vor dem HABM
Inhaberin der streitigen Marke: Klägerin.
Streitige Marke: Gemeinschaftsbildmarke mit dem Wortbestandteil „Synthesis“ — Gemeinschaftsmarke Nr. 2 871 069.
Verfahren vor dem HABM: Verfallsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 21. November 2014 in der Sache R 2169/2013-1.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 21. November 2014 aufzuheben und daher die Gemeinschaftsmarke Synthesis in Bezug auf die Waren der Klasse 11 (Klimaanlagen) für nicht verfallen zu erklären;
—
überdies wird beantragt, dem HABM die Kosten des Verfahrens zugunsten der Klägerin aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
—
Verstoß gegen Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 207/2009, soweit die Erste Beschwerdekammer den Verfall der Gemeinschaftsmarke erklärt habe, da die von der Klägerin vorgelegten Beweise nicht geeignet seien, eine ernsthafte Benutzung der Gemeinschaftsmarke nachzuweisen.
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