20.4.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 127/35
Klage, eingereicht am 20. Februar 2015 — Navitar Inc./HABM — MTÜ Elukuva (NaviTar)
(Rechtssache T-93/15)
(2015/C 127/48)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Navitar Inc. (Rochester, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin J. Mattes)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: MTÜ Elukuva (Tallin, Estland)
Angaben zum Verfahren vor dem HABM
Antragstellerin: Klägerin.
Streitige Marke: Gemeinschaftswortmarke „NaviTar“ — Anmeldung Nr. 11 147 246.
Verfahren vor dem HABM: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 5. Dezember 2014 in der Sache R R 401/2014-4.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
—
dem HABM die Kosten einschließlich der Kosten der Klägerin im Verfahren vor der Beschwerdekammer aufzuerlegen;
—
der MTÜ Elukuva die Kosten einschließlich der Kosten der Klägerin im Verfahren vor der Beschwerdekammer aufzuerlegen, falls sie im vorliegenden Verfahren Streithelferin wird.
Angeführter Klagegrund
—
Verstoß gegen Art. 41 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.
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