27.4.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 138/65
Klage, eingereicht am 2. März 2015 — International Management Group/Europäische Kommission
(Rechtssache T-110/15)
(2015/C 138/84)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: International Management Group (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: M. Burgstaller, Solicitor, und E. Wright, Barrister)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung THOR/C4/LL/el/(S)(2015)4287 des Europäisches Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom 6. Februar 2015, mit der der Zugang zu bestimmten Dokumenten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission verweigert wurde, aufzuheben; und
—
der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin vier Klagegründe geltend.
1.
Erster Klagegrund: Der Beklagte habe gegen seine Begründungspflicht verstoßen, indem er seiner Weigerung, Zugang zu den angeforderten Dokumenten zu gewähren, auf eine allgemeine Vermutung der Anwendbarkeit der Ausnahmeregelung zum Schutz des Zwecks von Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeiten gestützt habe.
2.
Zweiter Klagegrund: Es bestehe ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung der Dokumente.
3.
Dritter Klagegrund: Der Beklagte habe nicht begründet, warum der Schutz der Privatsphäre und der Integrität natürlicher Personen einen teilweisen Zugang zu den angeforderten Dokumenten entgegenstehe.
4.
Vierter Klagegrund: Der Beklagte habe gegen das Recht der Klägerin auf gute Verwaltung verstoßen.
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