13.7.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 228/17
Klage, eingereicht am 20. März 2015 — Evropaïki Dynamiki/Parlament
(Rechtssache T-136/15)
(2015/C 228/20)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Evropaïki Dynamiki — Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt I. Ampazis und Rechtsanwältin M. Sfyri)
Beklagter: Europäisches Parlament
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung des Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments vom 13. Februar 2015 (302534), mit der der Zweitantrag der Klägerin auf Zugang zu Dokumenten des Europäischen Parlaments in Zusammenhang mit allen Aufforderungen zur Angebotsabgabe für alle Lose der Ausschreibung Nr. ITS08 — Erbringung externer Dienstleistungen für IT-Dienste 2008S/149-199622 (gemäß der Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission) zurückgewiesen und die Entscheidung des Generalsekretärs des Parlaments vom 18. Dezember 2014 bestätigt wurde, für nichtig zu erklären, und
—
dem Parlament die Verfahrenskosten sowie die sonstigen Kosten und Auslagen, die der Klägerin im Zusammenhang mit dieser Klage entstanden sind, auch im Fall der Abweisung dieser Klage aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin zwei Klagegründe geltend.
1.
Erster Klagegrund: Das Parlament habe unter Verstoß gegen Art. 4 Abs. 6 der Verordnung Nr. 1049/2001 (1) keine individuelle Prüfung der angeforderten Dokumente vorgenommen und sogar den teilweisen Zugang zu ihnen verweigert.
2.
Zweiter Klagegrund: Die Rechtfertigungsgründe, die das Parlament in Bezug auf den Schutz der öffentlichen Sicherheit, der Privatsphäre des Einzelnen, der geschäftlichen Interessen einer natürlichen oder juristischen Person und des Entscheidungsprozesses angeführt habe, seien in vollem Umfang als unbegründet zurückzuweisen.
(1) Verordnung (EG) Mr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145, S. 43).
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