15.6.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 198/39
Klage, eingereicht am 25. März 2015 — Aanbestedingskalender u. a./Kommission
(Rechtssache T-138/15)
(2015/C 198/53)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerinnen: Aanbestedingskalender BV (Ede, Niederlande), Negometrix BV (Amsterdam, Niederlande), CTM Solution BV (Breukelen, Niederlande), Stillpoint Applications BV (Amsterdam) und Huisinga Beheer BV (Amsterdam) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Dekker und L. Fiorilli)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerinnen beantragen,
—
den Beschluss SA.34646 (2014/NN) (ex 2012/CP) — The Netherlands E-procurement platform TenderNed der Europäischen Kommission vom 18. Dezember 2014, mit dem festgestellt wurde, dass die Tätigkeiten von TenderNed als Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (nichtwirtschaftlicher Natur) einzustufen seien und die Einrichtung und Finanzierung von TenderNed somit keine staatliche Beihilfe darstelle, gemäß den Art. 263 und 264 AEUV für nichtig zu erklären;
—
der Beklagten ihre eigenen Kosten und die Kosten der Klägerinnen aufzuerlegen; und
—
gegebenenfalls weitere für angebracht gehaltene Maßnahmen zu treffen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage machen die Klägerinnen einen Klagegrund geltend.
1.
Die Europäische Kommission habe dadurch, dass sie die Dienstleistungen von TenderNed als Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (nichtwirtschaftlicher Natur) eingestuft habe, einen offensichtlichen Beurteilungsfehler und einen Rechtsfehler begangen.
—
Die Tätigkeiten von TenderNed hätten wirtschaftlichen Charakter und nichts mit der Wahrnehmung staatlicher Hoheitsrechte zu tun. Denn sie seien nicht durch die EU-Vergaberichtlinien geboten. TenderNed trete nicht als Behörde auf, und die Tätigkeiten von TenderNed seien nicht erforderlich, um den Verpflichtungen aus den EU-Vergaberichtlinien nachzukommen. Dies könne nämlich mit anderen Mitteln geschehen, und das niederländische Vergaberecht gestatte kommerzielle Initiativen auf dem E-Procurement-Markt.
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