27.7.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 245/33
Klage, eingereicht am 21. Mai 2015 — Speciality Drinks/HABM — William Grant (CLAN)
(Rechtssache T-250/15)
(2015/C 245/39)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Speciality Drinks Ltd (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: G. Pritchard, Barrister)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: William Grant & Sons Ltd (Dufftown, Vereinigtes Königreich)
Angaben zum Verfahren vor dem HABM
Anmelderin: Klägerin.
Streitige Marke: Gemeinschaftswortmarke „CLAN“ — Anmeldung Nr. 10 025 815.
Verfahren vor dem HABM: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 5. März 2015 in der Sache R 220/2014-1.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben und den Widerspruch zurückzuweisen;
—
eine Kostenerstattung zugunsten der Klägerin und/oder einen Widerruf der Kostenentscheidung der Ersten Beschwerdekammer anzuordnen.
Angeführte Klagegründe
—
Die Beschwerdekammer habe in ihrer Bestimmung des Aufmerksamkeitsniveaus des „maßgeblichen Verbrauchers“ im Sinne von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 einen Fehler begangen;
—
die Beschwerdekammer habe nicht entschieden, ob CLAN bei Benutzung in Verbindung mit MACGREGOR, für den maßgeblichen Verbraucher ein Fantasiewort (d. h. ohne Bedeutungsgehalt) oder, alternativ, ein Begriff mit einer von diesem verstandenen Bedeutung sei;
—
die Beschwerdekammer habe die Ähnlichkeit der Zeichen nicht auf der zutreffenden Rechts- und/oder Tatsachengrundlage geprüft;
—
die Beschwerdekammer habe die Verwechslungsgefahr nicht auf der zutreffenden Rechts- und/oder Tatsachengrundlage geprüft.
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