27.7.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 245/38
Klage, eingereicht am 22. Mai 2015 — Arcelormittal Spain Holding/Kommission
(Rechtssache T-257/15)
(2015/C 245/45)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Arcelormittal Spain Holding, S.L. (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Muñoz Perez)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
den Beschluss C(2014) 7280 der Europäischen Kommission vom 15. Oktober 2014 über die staatliche Beihilfe SA.35550 (13/C) (ex 12/CP) Spaniens für nichtig zu erklären;
—
hilfsweise, Art. 4 Abs. 2 dieses Beschlusses aus den dargestellten Gründen für nichtig zu erklären;
—
dem beklagten Organ die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Im vorliegenden Verfahren wird der gleiche Beschluss angefochten wie in den Rechtssachen T-12/15, Banco de Santander und Santusa/Kommission, und T-252/15, Ferrovial u. a./Kommission.
Die Klagegründe und wesentlichen Argumente entsprechen denen, die in diesen anderen Rechtssachen vorgebracht worden sind.
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